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   LSG Hessen, 13.08.2019 - L 3 U 145/14   

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https://dejure.org/2019,28352
LSG Hessen, 13.08.2019 - L 3 U 145/14 (https://dejure.org/2019,28352)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13.08.2019 - L 3 U 145/14 (https://dejure.org/2019,28352)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13. August 2019 - L 3 U 145/14 (https://dejure.org/2019,28352)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 9 Abs 2 SGB 7
    1. Straßenwärter sind als Ersthelfer besonderen Einwirkungen durch die Konfrontation mit traumatischen Ereignissen anderer Personen (z.B. deren tatsächlichem oder drohendem Tod oder deren ernsthafter Verletzung) in einemerheblich höheren Grade als die übrige Bevölkerung ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Entschädigung für Ersthelfer wegen psychischer Erkrankung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse, dass das Miterleben traumatischer Ereignisse bei Ersthelfern eine PTBS auslösen kann - ärztlicher Sachverständigenbeirat "Berufskrankheiten" befasst sich aktuell nicht mit dieser Frage - beim Kläger zudem keine hinreichende ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Keine Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung als Wie-Berufskrankheit für Straßenwärter und Ersthelfer nach dem wiederholten Erleben traumatischer Ereignisse bei anderen Personen in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Straßenwärter als Ersthelfer - und die posttraumatischen Belastungsstörung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Psychische Erkrankung eines Ersthelfers wird nicht entschädigt

  • datev.de (Kurzinformation)

    Psychische Erkrankung eines Ersthelfers wird nicht entschädigt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ersthelfer erhalten für psychische Schäden keine Entschädigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Psychische Erkrankung eines Ersthelfers kann nicht als Berufskrankheit anerkannt werden - Für die Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung als Wie-Berufskrankheit fehlt es an einem generellen Ursachenzusammenhang

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 18.06.2013 - B 2 U 6/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wie-Berufskrankheit - Einwirkungskausalität -

    Auszug aus LSG Hessen, 13.08.2019 - L 3 U 145/14
    Vielmehr erfordert die Feststellung einer Wie-Berufskrankheit nach dem Wortlaut der Vorschrift neben der Kausalität im konkreten Einzelfall auch das Vorliegen derselben materiellen Voraussetzungen, die der Verordnungsgeber für die Aufnahme einer Erkrankung in die Liste zu beachten hat, damit die Feststellung eines generellen Ursachenzusammenhangs (vgl. BSG, Urteile vom 18. Juni 2013 - B 2 U 6/12 R - und vom 20. Juli 2010 - B 2 U 19/09 R - jeweils juris).

    Denn mit der Regelung des § 9 Abs. 2 SGB VII sollen Krankheiten zur Entschädigung gelangen, die nur deshalb nicht in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen wurden, weil die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft über die besondere Gefährdung bestimmter Personengruppen durch ihre Arbeit bei der letzten Fassung der Anlage 1 zur BKV noch nicht vorhanden waren oder trotz Nachprüfung noch nicht ausreichten (BSG, Urteile vom 18. Juni 2013, a. a. O., und vom 13. Februar 2013 - B 2 U 33/11 R - juris).

    Das Erfordernis eines generellen Ursachenzusammenhangs für die Anerkennung einer Wie-Berufskrankheit bzw. das Vorliegen wissenschaftlich gesicherter Kausalbeziehungen ist im Übrigen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BSG, Urteil vom 18. Juni 2013, a. a. O.).

    Diese seelischen Einwirkungen sind auch besondere Einwirkungen im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VII. Denn als Einwirkung kommt jedes auf den Menschen einwirkende Geschehen in Betracht (BSG, Urteil vom 18. Juni 2013, a. a. O.; Entwicklungshelferurteile).

    Andererseits reichen vereinzelte Meinungen einiger Sachverständiger grundsätzlich nicht aus (BSG, Urteil vom 18. Juni 2013, a. a. O., m. w. N. aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung).

  • BSG, 20.07.2010 - B 2 U 19/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - beachtlicher Verfahrensfehler gem § 62

    Auszug aus LSG Hessen, 13.08.2019 - L 3 U 145/14
    Vielmehr erfordert die Feststellung einer Wie-Berufskrankheit nach dem Wortlaut der Vorschrift neben der Kausalität im konkreten Einzelfall auch das Vorliegen derselben materiellen Voraussetzungen, die der Verordnungsgeber für die Aufnahme einer Erkrankung in die Liste zu beachten hat, damit die Feststellung eines generellen Ursachenzusammenhangs (vgl. BSG, Urteile vom 18. Juni 2013 - B 2 U 6/12 R - und vom 20. Juli 2010 - B 2 U 19/09 R - jeweils juris).

    Die Feststellung einer Wie-Berufskrankheit ist somit von dem Vorliegen folgender Voraussetzungen abhängig (vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 20. September 2011 - L 3 U 30/05 - juris - sowie BSG, Urteil vom 20. Juli 2010, a. a. O.):.

  • BSG, 13.02.2013 - B 2 U 33/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wie-Berufskrankheit - Eintritt des

    Auszug aus LSG Hessen, 13.08.2019 - L 3 U 145/14
    Denn mit der Regelung des § 9 Abs. 2 SGB VII sollen Krankheiten zur Entschädigung gelangen, die nur deshalb nicht in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen wurden, weil die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft über die besondere Gefährdung bestimmter Personengruppen durch ihre Arbeit bei der letzten Fassung der Anlage 1 zur BKV noch nicht vorhanden waren oder trotz Nachprüfung noch nicht ausreichten (BSG, Urteile vom 18. Juni 2013, a. a. O., und vom 13. Februar 2013 - B 2 U 33/11 R - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.05.2009 - L 6 U 845/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Quasi-Berufskrankheit - Gruppentypik -

    Auszug aus LSG Hessen, 13.08.2019 - L 3 U 145/14
    Der Kläger erhob Widerspruch und verwies auf ein Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 14. Mai 2009 (Az. L 6 U 845/06), in dem für Entwicklungshelfer die Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 SGB VII bejaht worden sind.
  • LSG Hessen, 20.09.2011 - L 3 U 30/05

    Anerkennung einer bandscheibenbedingten Erkrankung der Lendenwirbelsäule als

    Auszug aus LSG Hessen, 13.08.2019 - L 3 U 145/14
    Die Feststellung einer Wie-Berufskrankheit ist somit von dem Vorliegen folgender Voraussetzungen abhängig (vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 20. September 2011 - L 3 U 30/05 - juris - sowie BSG, Urteil vom 20. Juli 2010, a. a. O.):.
  • BSG, 22.06.2023 - B 2 U 11/20 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Rettungssanitäter - Anerkennung einer PTBS als

    Dabei fehlen in den maßgeblichen Diagnosewerken Hinweise darauf, dass dies nur dann der Fall sein soll, wenn diese Erlebnisse eine bereits vorbestehende PTBS ("Indextrauma") reaktivieren oder in ihrer Ausprägung verstärken (so Hessisches LSG Urteil vom 13.8.2019 - L 3 U 145/14 - juris RdNr 32) .
  • LSG Hessen, 04.02.2020 - L 3 U 107/19

    Unfallversicherung

    Die Feststellung einer Wie-Berufskrankheit ist somit von dem Vorliegen folgender Voraussetzungen abhängig (vgl. auch Urteile des erkennenden Senats vom 20. September 2011 - L 3 U 30/05 - und vom 13. August 2019 - L 3 U 145/14 - jeweils juris - sowie BSG, Urteil vom 20. Juli 2010, a. a. O.):.
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